Hessisches Landesticket
In 2018 können die aktiven Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und Tarifbeschäftigten sowie Nachwuchskräfte und Auszubildenden des Landes Hessen mit dem LandesTicket in ganz Hessen den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) kostenlos nutzen. Ein personalisiertes LandesTicket, das das gesamte Jahr 2018 als Fahrkarte im hessischen
ÖpNV genutzt werden kann, wird rechtzeitig vor dem 1. Januar 2018 zugestellt. Sie müssen hierzu keinen Antrag o.ä. stellen.
Das Hessenticket gilt in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis, so dass nicht nur der Dienstausweis, sondem auch der Personalausweis gemeinsam mit dem Hessenticket zur Nutzung legitimiert. Das LandesTicket gilt zu jeder Tages- und Nachtzeit für ganz Hessen für den Nah- und Regionalverkehr, also für Busse, Straßenbahnen sowie U-, S- und Regionalbahnen.
Mitnahmeregelung: das Landesticket beinhaltet die Möglichkeit, von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Weitergehende Hinweise
- Landesticket. Land Hessen (Welche Verkehrsmittel dürfen genutzt werden? Wie sehen die Mitnahmeregelungen konkret aus und was ist mit der Pendlerpauschale?)