Datenschutzbeauftragter (DSB)

Ansprechpartner: Frau Napiralla und Herr Gutmann

Schulischer Datenschutzbeauftragter

  • Jede Schule muss einen Datenschutzbeauftragten und einen Stellvertreter ernennen. Diese Ernennung muss schriftlich erfolgen und in den Personalakten aufbewahrt werden.
  • Schulleiter und ihre Vertreter sind bei der Ernennung auszuschließen.

Die wesentlichen gesetzlichen und weitere optionale Aufgaben des schulischen DSB:

  • Informationen bezüglich Datenschutzvorgaben für alle in der Schulverwaltung Beschäftigten
  • Vorabkontrolle prüfen, Verfahrensverzeichnis führen und Stellungnahme zu neuen datenschutzrechtlich relevanten Maßgaben erstellen
  • Kontrolle auf Einhaltung des Datenschutzes
  • Regelmäßige Beratung aller Lehrkräfte, der Schulleitung, der Schüler, Eltern und aller anderen in der Schule Beschäftigten in Datenschutzfragen
  • Zusammenarbeit mit dem schulischem IT – Sicherheitsbeauftragten (sofern es diesen gibt)
  • Nutzungsregeln zur Internetnutzung im Unterricht und in der Verwaltung erstellen
  • Fristen für Aussonderung, Angebot zu Archivierung sowie Vernichtung der Akten überprüfen
  • Informationen an Betroffene bei Datenerhebung und automatischer Speicherung geben
  • Akteneinsicht überwachen
  • Entscheidung über Auskunft an Dritte
  • Vorbereitung des Besuchs des HDSB zur Beratung / Prüfung
  • Hilfe bei Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes (Datenverwaltung) 4. Was sind personenbezogene Daten im Schulbereich und welche personenbezogenen Daten werden gespeichert?
  • Personenbezogene Daten sind „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“, § 2 Abs. 1 HDSG.
  • Besonders schutzbedürftig sind „besondere Arten personenbezogener Daten“. Hierzu zählen Gesundheitsdaten, Informationen über die rassische oder ethnische Herkunft, politische, religiöse, gewerkschaftliche Aktivitäten sowie das Sexualleben; § 7 Abs. 4 HDSG - Auch Daten, über die sich ein Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen (z.B. Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Rentenversicherungsnummer, Matrikelnummer).
  • Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann.

Siehe auch

Topic revision: r5 - 19 Nov 2020, WikiSysop
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