Jede Schule muss einen Datenschutzbeauftragten und einen Stellvertreter ernennen. Diese Ernennung muss schriftlich erfolgen und in den Personalakten aufbewahrt werden.
Schulleiter und ihre Vertreter sind bei der Ernennung auszuschließen.
Die wesentlichen gesetzlichen und weitere optionale Aufgaben des schulischen DSB:
Informationen bezüglich Datenschutzvorgaben für alle in der Schulverwaltung Beschäftigten
Vorabkontrolle prüfen, Verfahrensverzeichnis führen und Stellungnahme zu neuen datenschutzrechtlich relevanten Maßgaben erstellen
Kontrolle auf Einhaltung des Datenschutzes
Regelmäßige Beratung aller Lehrkräfte, der Schulleitung, der Schüler, Eltern und aller anderen in der Schule Beschäftigten in Datenschutzfragen
Zusammenarbeit mit dem schulischem IT – Sicherheitsbeauftragten (sofern es diesen gibt)
Nutzungsregeln zur Internetnutzung im Unterricht und in der Verwaltung erstellen
Fristen für Aussonderung, Angebot zu Archivierung sowie Vernichtung der Akten überprüfen
Informationen an Betroffene bei Datenerhebung und automatischer Speicherung geben
Akteneinsicht überwachen
Entscheidung über Auskunft an Dritte
Vorbereitung des Besuchs des HDSB zur Beratung / Prüfung
Hilfe bei Erstellung eines IT-Sicherheitskonzeptes (Datenverwaltung) 4. Was sind personenbezogene Daten im Schulbereich und welche personenbezogenen Daten werden gespeichert?
Personenbezogene Daten sind „Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person“, § 2 Abs. 1 HDSG.
Besonders schutzbedürftig sind „besondere Arten personenbezogener Daten“. Hierzu zählen Gesundheitsdaten, Informationen über die rassische oder ethnische Herkunft, politische, religiöse, gewerkschaftliche Aktivitäten sowie das Sexualleben; § 7 Abs. 4 HDSG - Auch Daten, über die sich ein Personenbezug herstellen lässt, sind als personenbezogene Daten anzusehen (z.B. Kfz-Kennzeichen, Kontonummer, Rentenversicherungsnummer, Matrikelnummer).
Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung zumindest mittelbar erfolgen kann.