Verlassen des Schulgeländes

Aufsichtserlass § 12

Verlassen des Schulgeländes in den Zwischenstunden, in der Mittagspause und in Pausen

(1) Schülerinnen und Schülern, die noch nicht volljährig sind, ist das Verlassen des Schulgeländes in Pausen oder Zwischenstunden grundsätzlich nicht gestattet. Im Einzelfall kann die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer dem Verlassen des Schulgeländes durch minderjährige Schülerinnen oder Schüler schriftlich zustimmen, wenn die Eltern es unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen. Die Zustimmung kann sich auch auf regelmäßig wiederkehrende Gründe zum Verlassen des Schulgeländes beziehen. Sie kann jederzeit widerrufen oder eingeschränkt werden, wenn dies aus pädagogischen Gründen geboten erscheint und andere wichtige Gründe nicht entgegenstehen. Die Zustimmung und ihr Widerruf sind zur Schülerakte zu nehmen.

(2) Abs. 1 findet keine Anwendung, wenn die Schule eine außerschulische Einrichtung für die Mittagspause nutzt oder mehrere Schulen eine gemeinsame Einrichtung für die Mittagspause nutzen. Die Schülerinnen und Schüler sind dann berechtigt, das Schulgelände zum Zweck des Besuchs dieser Einrichtung zu verlassen. Schülerinnen und Schüler bis zur Jahrgangsstufe 5 sind von einer zur Aufsicht verpflichteten Person (§ 2 Abs. 1) zu begleiten, soweit erforderlich auch mehrmals, und dabei mit den Gefahren vertraut zu machen.

(3) Die Gesamtkonferenz kann beschließen, dass auch jüngere Schülerinnen und Schüler ab einer bestimmten Jahrgangsstufe das Schulgelände in den Zwischenstunden, in Pausen oder in der Mittagspause verlassen dürfen. Die örtlichen Verhältnisse und möglichen Gefahren sind dabei zu berücksichtigen. Die Konferenz der die Schülerinnen und Schüler unterrichtenden Lehrkräfte kann einzelne Schülerinnen und Schüler oder Schülergruppen von der Erlaubnis ausnehmen, sofern besondere Gründe dies rechtfertigen. Den Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler ist unter Angabe der Gründe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

[Information von Frau Schachtsiek, März 2015]

Regelung für ältere Schüler und Schülerinnen

Schüler und Schülerinnen der 9. Klasse und höher dürfen das Schulgelände in der Mittagspause verlassen, wenn sie den roten „Erlaubniszettel“ und einen Schülerausweis mit Foto vorweisen können.

[Information von Frau Schachtsiek, 28.08.2018]

Sportunterricht in der neuen Sporthalle

Alle Sportklassen der Mittelstufe gehen sobald es klingelt, durch das Tor an der Feldstraße über den Zebrastreifen zur neuen Halle. Dort werden sie von der Sportlehrkraft vor der Tür in Empfang genommen. Ein vorheriges Aufhalten vor der Halle gilt als unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes und wird entsprechend geahndet. Die Aufsichten an den Schultoren achten bitte darauf.

[Information von Frau Schachtsiek, 8. März 2018]

Siehe auch

Topic revision: r6 - 16 Sep 2020, ThomasEmdenWeinert
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